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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bayside Film für Aufträge zu Filmproduktionen und journalistische oder allgemein kreative Arbeiten.

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Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber oder Lieferanten und Bayside Film. Eine ausdrückliche Bezugnahme auf diese Geschäftsbedingungen ist nicht erforderlich. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Lieferanten wird hiermit ausdrücklich widersprochen, soweit diese den nachfolgenden Geschäftsbedingungen widersprechen.

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1. Leistungserbringung

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Der Auftraggeber gibt die Aufgabenstellung vor, auf deren Grundlage die Planung zur Erfüllung dieser Aufgabe erfolgt. Bayside Film kann daraufhin ein schriftliches Konzept erstellen. Soweit die Vertragsparteien nicht etwas anderes vereinbart haben, sind schriftliche Konzepte zu vergüten. Werden schriftliche Konzepte im Zuge einer Vertragsanbahnung erstellt, so sind diese auch dann zu vergüten, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Im vertraglich vereinbarten Preis sind alle Herstellungskosten, einschließlich einer Masterkopie, sowie die Rechteeinräumung am Filmwerk bzw. journalistischem, kreativem Werk wie z.B. Text, Konzept, Beitrag oder Treatment in dem gemäß Punkt 8 „Urheberrechte, Verwertungsrechte“ vorgesehenen Umfang enthalten.

 

2. Pflichten des Auftraggebers

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Der Auftraggeber ist verpflichtet, Bayside Film  bei der Produktion mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mittel unentgeltlich zu unterstützen. Insbesondere sind alle zur Produktion notwendigen Informationen für die Bayside Film und seine Mitarbeiter zugänglich zu machen. Ist die Benutzung von Räumen des Auftraggebers zur Durchführung des Auftrags notwendig, hat der Auftraggeber Bayside Film und seinen Mitarbeitern den Zugang zu diesen Räumen zu gewährleisten.

Spätestens mit schriftlicher Auftragserteilung ist Bayside Film ein im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags entscheidungsbefugter Ansprechpartner zu nennen. Dieser Ansprechpartner ist insbesondere berechtigt, rechtswirksame Erklärungen zu etwaigen Produktionserweiterungen, Änderungen des Produktionsziels oder der Produktionstermine und daraus resultierenden etwaigen Mehraufwand abzugeben.

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3. Kosten

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Die von Bayside Film im Angebot genannten oder vereinbarten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe und einem etwaigen schriftlichen Konzept zu Grunde gelegten Auftragsdaten nach Ziffer 1 unverändert bleiben. Unsere Preisangaben sind in Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Änderungen von Inhalt und Umfang der Produktion zu verlangen. Dies gilt auch für bereits erbrachte und abgelieferte Teile.

Sofern Änderungen zu einer zeitlichen Verzögerung oder zu einem Mehraufwand führen oder bereits erbrachte Vorleistungen nutzlos machen und das jeweils nicht nur unerheblich ist, unterrichtet Bayside Film den unter Punkt 2 genannten entscheidungsbefugten Ansprechpartner über das voraussichtliche Maß der Verzögerung und des Mehraufwands. Finden die Vertragsparteien daraufhin nicht zu einer angemessenen Anpassung dieses Vertrags, ist Bayside Film berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen. Über alle Leistungsänderungen ist vor Beginn der Ausführung eine schriftliche Zusatzvereinbarung zu treffen, in der insbesondere zusätzliche Vergütungen und Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.

Für die Produktion belaufen sich die Kosten auf den im Vertrag oder Auftrag genannten Betrag zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Honorar sind nicht eingeschlossen (falls nicht ausdrücklich aufgelistet):Vervielfältigungen, Etwaige Fremdsprachenversionen, Reisekosten: Die Reisen sind im Vorhinein mit dem Auftraggeber abzustimmen.Die Reisekosten werden nach den steuerlichen Sätzen abgerechnet. Normwandlungen von deutschen auf internationale Fernsehstandards (NTSC, SECAM). Musikrechte (Gema- und Verlagsgebühren)Lizenzkosten für z.B. Fotos.

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4. Lieferzeiten und Termine

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Alle von Bayside Film angegebenen Lieferzeiten und Termine sind unverbindlich, es sei denn sie werden von Bayside Film ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet. Bayside Film bemüht sich alle Termine bestmöglich einzuhalten.

Wartet Bayside Film auf eine Mitwirkung oder Information seitens des Auftraggebers oder ist die Durchführung des Auftrags aufgrund höherer Gewalt oder wegen eines Streiks oder einer Aussperrung beim Auftraggeber oder sonstigen, seitens Bayside Film unverschuldeten Umständen behindert, gelten die Lieferzeiten und Termine um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung als verlängert. Bayside Film teilt dem Auftraggeber unverzüglich die Behinderung mit.

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5. Abnahme

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Nach Durchführung des Auftrags findet eine Abnahme statt. Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen ist. Hat der Auftraggeber Änderungswünsche, so sind diese im Protokoll niederzuschreiben. Ein etwaiger Mehraufwand für diese Änderungen wird gemäß Ziff. 3 zusätzlich berechnet.

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6. Zahlungsbedingungen

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Zahlungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind, soweit nicht anders vereinbart, spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Eventuelle Rechnungsreklamationen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung vorzubringen.Wird ein Zahlungsziel vereinbart, garantiert der Kunde das Eintreffen der Zahlung bei Bayside Film bis zum Tag des Ablaufs des Zahlungsziels.

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7. Lieferantenvereinbarungen

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Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen ist, erfolgt die Begleichung der Lieferantenrechnungen innerhalb von 45 Kalendertagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung.

Erteilt Bayside Film Lieferanten einen Auftrag so sind in dem betreffenden Auftragsvolumen und dem dafür vertraglich vereinbarten Preis stets alle Herstellungskosten, einschließlich einer Masterkopie, sowie die Rechteeinräumung am Filmwerk bzw. journalistischem, kreativem Werk wie z.B. Text, Konzept, Design, Beitrag oder Treatment des Lieferanten in dem gemäß Punkt 8 „Urheberrechte, Verwertungsrechte“ vorgesehen Umfang enthalten.

Zur Rechteeinräumung bzw. –übertragung auf Bayside Film bedarf es somit keiner weiteren Honorar- und/oder Vergütungsvereinbarung.

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8. Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte

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Bis zur Erfüllung sämtlicher sich aus dem Vertrag ergebender Ansprüche, bleiben die von Bayside Film erbrachten (Teil-) Leistungen im Eigentum von Bayside Film (Eigentumsvorbehalt).

Danach stehen dem Auftraggeber die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den erbrachten Leistungen zu. Im Zuge der Überlassung von Nutzungs- und Verwertungsrechten an von Dritten bezogenen Bildern oder Musikstücke, wird der Auftraggeber von Bayside Film über den Umfang des Nutzungs- und Verwertungsrechts informiert. Vom Zeitpunkt der Überlassung dieser Nutzungs- und Verwertungsrechte haftet ausschließlich der Auftraggeber für eventuelle Nutzungsrechtsverletzungen. Der Auftraggeber stellt Bayside Film insoweit von jedweder Inanspruchnahme frei.

Von Bayside Film gelieferte Filme, Bilder, Grafiken und/oder Texte sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Vertragspartner für die Vereinbarungsdauer und vereinbarten Zwecke zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch Bayside Film gestattet. Die vorweg genannte Regelung zur Rechteeinräumung bzw. –übertragung gilt umgekehrt genauso für Lieferanten der Bayside Film, wenn im Rahmen der Leistungserbringung der Lieferanten Urheber-, Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte entstehen.

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9. Gewährleistung

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Der Auftraggeber hat Bayside Film auftretende Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistung von Bayside Film richtet sich nach den Regeln des BGB über den Werkvertrag.

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10. Versicherung

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Der Auftraggeber hat für alle an Bayside Film übergebenen Gegenstände ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten. Eine Versicherung für diese Gegenstände durch die Bayside Film erfolgt nicht.

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11. Vertraulichkeit

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Beide Vertragsparteien sind zur Vertraulichkeit über die in Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags erhaltenen Informationen verpflichtet, soweit diese nicht bereits veröffentlicht sind. Dies gilt auch für Mitarbeiter oder sonst eingeschaltete Dritte.

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12. Sonstige Vereinbarungen

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Bayside Film ist berechtigt, für den Auftraggeber erbrachte Leistungen als Referenz anzugeben und den Auftraggeber in seiner Referenzliste zu führen. Bayside Film hat das Recht die fertige Produktion zu Demonstrationszwecken einzusetzen.

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13. Erfüllungsort, Gerichtsstand

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Erfüllungsort der gegenseitig geschuldeten Leistungen ist der Sitz des Auftraggebers. Ausschließlicher sachlicher und örtlicher Gerichtsstand von Bayside Film ist Eckernförde. 

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